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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.05.2014 - 155 F 3400/14   

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https://dejure.org/2014,111141
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.05.2014 - 155 F 3400/14 (https://dejure.org/2014,111141)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 19.05.2014 - 155 F 3400/14 (https://dejure.org/2014,111141)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 155 F 3400/14 (https://dejure.org/2014,111141)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 06.05.2016 - 13 UF 40/16

    Elterliche Sorge: Ablehnung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangs

    Die Mutter ist in Abänderung des am 19. Mai 2014 erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14 - berechtigt und verpflichtet, mit dem am ... Januar 2013 geborenen Kind E. einmal monatlich an einem Werktag außer dienstags für die Dauer von zwei Stunden Umgang zu pflegen.

    Mit diesem Beschluss wurde der am 19. Mai 2014 erlassene Umgangsbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14 - (= Senat, 13 UF 190/14) aufgehoben und der Umgangsantrag der Mutter zurückgewiesen.

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass E., dem ärztlichen Bericht des Sozialpädiatrischen Zentrums der C. vom 24. März 2015 zufolge eine stabile Langzeitperspektive benötige und bei einem erneuten Wechsel seines Milieus die Herausbildung von Bindungsstörungen zu befürchten seien, könne an dem der Mutter bislang, nach dem Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Mai 2014 - 155 F 3400/14 zugebilligten wöchentlichen Umgang im Umfang von einer Stunde nicht länger festgehalten werden, sondern der Beschluss sei aufzuheben und der Umgang im Interesse des kindlichen Wohls abweichend zu regeln.

    Nachdem E. ab etwa April 2014 zunehmend auffälliger auf den Umgang reagierte, wurde dieser im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14 mit am 19. Mai 2014 erlassenem Beschluss neu geregelt.

    Der Senat hat zu Informationszwecken die Akten des Sorgerechtsverfahrens (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 19415/13 = Senat, 13 UF 202/14; fünf Bände) sowie des Umgangs- (Hauptsache-) Verfahrens (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14 = Senat, 13 UF 190/14; zwei Bände) beigezogen.

    Derartige triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe, die eine Änderung der vorliegenden, am 19. Mai 2014 erlassenen Umgangsentscheidung (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14 = Senat, 13 UF 190/14) ermöglichen, liegen denn auch vor:.

    Für die Anordnung lediglich eines begleiteten Umgangs spricht weiter, dass der Umgang zwischen Mutter und Kind völlig neu anzubahnen ist und stabilisiert werden muss; weiter ist zu berücksichtigen, dass der Umgang Mutter/Tochter aufgrund der emotionalen Belastung von E. und des - insgesamt betrachtet - bislang unkooperativen Verhaltens der Mutter bereits einmal reduziert werden musste: Das Familiengericht hat den ursprünglich hochfrequenten, begleiteten Umgang an drei Terminen pro Woche mit Beschluss vom 19. Mai 2014 (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14 = Senat, 13 UF 190/14) auf einen begleiteten Umgang von einer Stunde je Woche reduzieren müssen (Beiakte 155 F 3400/14, I/72).

  • KG, 15.01.2016 - 13 UF 202/14

    Entziehung der elterlichen Sorge: Kindeswohlgefährdung aufgrund einer Vielzahl

    Nachdem E... ab April 2014 auf die dreimal wöchentlichen Besuche der Mutter zu jeweils einer Stunde zunehmend auffällig reagierte, wurde der Umgang Mutter/Kind mit Beschluss des Familiengerichts vom 19. Mai 2014 (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 155 F 3400/14) auf eine Stunde wöchentlich reduziert.
  • KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18

    Anforderung eines Kostenvorschusses durch das Familiengericht in einem

    Mit Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - ist der Umgang der Mutter mit E... in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Mai 2014 - 155 F 3400/14 - geregelt worden.
  • KG, 14.06.2018 - 13 WF 142/18

    Kostenvorschusspflicht des Antragstellers im Umgangsabänderungsverfahren

    Mit Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - ist der Umgang der Mutter mit E### in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Mai 2014 - 155 F 3400/14 - geregelt worden.
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